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Reservierungsvereinbarung der immobillie in Spanien

Reservierungsvereinbarung der immobillie in Spanien. Was ist das und warum brauchen sie sie?

Wenn Sie während des Überblicktours die Immobilie Ihrer Traumes in Spanien gefunden haben und Sie wollen ein glücklicher vollberechtigter Besitzer von neue Wohnung sein, dann sollen Sie einen Vertag mit dem Verkäufer dieser Immobilie abschließen und die Anzahlung machen. Das ist ein besonderer Vertag (derselbe ist  der Reservierungsvertrag).

Nach diesem Schritt können Sie sicher sein, dass die Immobilien, die Sie gewählt haben, ist aus dem Verkauf und Überblick für andere Käufer genommen bis zur vollen Eigentumsüberübertragung. Was stellt eigentlich die Reservierungsvertrag dar?

Der Reservierungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer, der man  in doppelter Ausfertigung und auf zwei Sprachen schließt – auf Deutsch und auf Spanisch. Gewöhnlich schließt man diesen Vertrag auf Dauer von 1 bis 3 Monate. In beiderseitigem Einverständnis kann man diesen Vertrag für eine längere Frist schließen – für ein halbes Jahr.

Im Reservierungsvertrag wurden folgende Sachen fixiert sein:

  • Daten auf dem Personalausweis vom Käufer und Verkäufer.
  • Volle Adresse und Familienstand von beidem.

Der Reservierungsvertrag enthält auch die Information über das Immobilienobjekts. Und zwar:

  • Die Adresse des Immobilienobjektes, das Sie kaufen wollen.
  • Registrierungsdaten oder Inventarnummer des Immobilienobjekts.
  • Und dazu die Beschreibung des Objekts, wo die Art, Quadratur und weitere wichtige Information über das Immobilienobjekt liegt.
Wir überprüfen im Voraus, ob bei Ihnen gewählte Immobilie keine Schulden trägt. Wir schlagen Ihnen nur rechtlich saubere Immobilienobjekte vor.

Dieser Vertrag fixiert auch:

  • Die endgültige Preis des Immobilienobjekts.
  • Die Kautionssumme. Sie beträgt durchschnittlich von 3 bis 10% vom Gesamtwert der Immobilie (das macht etwa 3 tausend Euro).
  • Die Zahlungsform – man kann die Kaution bar oder bargeldlos (mit der Banküberweisung)bezahlen.
  • Die Geldausgaben. Hier sind alle Steuer und Aufwendungen, die müssen wie Käufer als auch Verkäufer laut dem spanischen Gesetz zahlen.  
  • Die Verpflichtungen der Partien.  Der wichtige Punkt bestätigt, dass jede Partie trägt die Verantwortung für die Einhaltung eines Vertrages. Zum Beispiel, wenn der Käufer die Handlung bricht, zahlt man die Anzahlung zurück nicht. Wenn der Verkäufer nach der Vertragsabschluss auf den Verkauf der Immobilie verzichtet, muss er die Anzahlung dem Käufer in doppelter Höhe zurückzahlen.

Sie unterschreiben den Reservierungsvertrag in Anwesenheit vom Manager unseres Unternehmens, der Ihnen beim Immobilienkauf hilft. Wenn der Verkäufer keine Möglichkeit hat diesen Reservierungsvertrag persönlich zu unterschreiben, dann schließt man den Vertrag mit der Firma, sie dieses Immobilienobjekt präsentiert hat. Nach diesem Schritt die Immobilienagentur überweist das Geld auf dem Bankkonto von Eigentümer der Immobilie.

Sie können auch den Vertrag entfernt liegend beschließen. Aber auf diese Weise machen Sie Ihren Kauf ohne Besichtigung und seien Sie bereit unzufrieden mit diesem sein. Deswegen laden wir Sie nach Spanien für den Überblickstour aller Immobilienobjekte ein. Es ist bequem wenn Sie den Vertrag entfernt nach dem Überblickstour in Spanien abschließen.

Dafür sollen Sie alle Information unserem Unternehmen anlegen, dann bereiten wir den Vertrag vor, wo die Summe der Anzahlung, Gesamtwert der Immobilie, Geldausgaben und Verpflichtungen beider Partien fixiert wurden. Im Anhang zum Vertrag findet man auch das Eigentumszeugnis.

Wir schicken Ihnen den Vertrag, Sie drucken ihn aus, unterschreiben, scannen und schicken ihn per Email zurück. Dann bezahlen Sie die Kaution und Bankprovision und schicken uns die Kopie von Ihrem Zahlungsdokument. im Anschluss daran nimmt man Ihre zukünftige Immobilie aus dem Verkauf aus allen Quellen und wartet auf Sie und Ihre Ankunft!

Nach der Abschluß des Reservierungsvetrags sind Sie auf halbem Weg zum Ihren Traum. Sie sollen noch nur den Kaufhandelsvertrag beim Notar schließen und die Restsumme auszahlen.

Wir hoffen, dass der Immobilienkauf in Spanien ein angenehmes Ereignis in Ihrem Leben wird.

Das Unternehmen «WTG Spain» –Ihre Immobilien in Spanien warten auf Sie!
 

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