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Wie eine Vollmacht (Poder Notarial) für Immobilienkauf in Spanien zu erteilen?

Ausfertigung der Vollmacht für Immobilienkauf in Spanien

Sie sind nach Spanien gekommen in der Absicht sich zu erholen und Immobilie Ihres Traumes an der Mittelmeerküste zu kaufen.  Und nur während der letzten Tage der Aufenthalt haben Sie solche Immobilie gefunden, die Ihnen ideal passt.  Aber es gibt zu wenig Zeit alle Unterlagen für den Kauf von diesem Immobilienobjekt zu vorbereiten, weil im Voraus gekauftes Flugticket schon in Tasche ist und Sie sollen bald nach Hause fliegen. Was macht man denn? Wie kann man die Chance für den Kauf des Traumes in Spanien nicht verpassen?

In diesem Fall können Sie die Vollmacht für Immobilienkauf abfassen und anderem Mensch oder Unternehmen sie erteilen. Daraufhin hat die Person oder  das Unternehmen das Recht ohne Ihr Abwesenheit in Spanien die konkrete Liste vom Rechtsverfahren in Ihren Namen zu führen. In Spanien nennt man dieses Dokument - Poder Notarial.

Lass uns über Arten der Vollmacht.

  1. Die einfachste Art ist Spezialvollmacht, die Vertretungsmacht nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft.
  2. Die zweite Art ist Gattungsvollmacht. Die Vollmacht für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäft.
  3. Die dritte Art – Generalvollmacht. Vollmacht für alle Arten von Rechtsgeschäften, von Erfassung von Dokumenten bis Vermögensverfügung.

Sie können solche Vollmacht nicht nur in Spanien, sondern auch in Ihrem Heimatland abfassen. Dazu sollen Sie sich an das spanische Konsulat wenden. Wenn Sie sich entschieden haben, die Vollmacht (Poder Notarial) beim eigenen Notar in Ihrer Stadt abzufassen, vergessen Sie bitte nicht sie im Justizministerium mit Apostille zu beglaubigen und ins Spanisch zu übersetzen.

Es ist aber besser die Vollmacht für den Immobilienkauf auf dem Territorium Spaniens vor Ihrer Abfahrt abzufassen. Die Gründe sind folgende:

  • erstens, die Vollmacht erledigt man sofort auf Spanisch;
  • zweitens, man braucht keine Apostillierung;
  • und drittens – das nimmt nicht mehr als 30 Minuten Ihrer Zeit.

Die Apostille angefertigt, Sie übergeben die Originalurkunde Ihrer bevollmächtigten Person in Spanien,  wonach kann er oder sie den Prozess des Kaufes ohne Ihre Abwesenheit führen.

Letztens will ich Ihnen erinnern, dass unsere Unternehmen WTG Spain immer bereit ist sowohl beim Immobilienerwerb als auch bei der Ausfertigung dazu notwendiger Dokumente zu helfen.

Gleichfalls können Sie sich, unsere Hotline anrufend oder Rückruf bestellend, kostenlos beraten lassen. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.

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