Immobiliensteuer in Spanien
Wenn Sie das Eigentum auf dem Erstwohnungsmarkt (das bedeutet neue Immobilie von Baufachbetrieb) kaufen wollen, sollen Sie bei der spanischen Steuerbehörde Mehrwertsteuer in Höhe von 10% vom Gesamtwert Ihrer Immobilie zahlen. Insoweit als der Verkäufer überweist das Geld an die Steuerbehörde in Spanien, soll man die Mehrwertsteuer sofort nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags zahlen.
Noch eine Steuer – Stempelgebühr, oder die Gebühren, die durch Abstempeln der entsprechenden Papiere oder Gegenstände mit einem Stempel und oft einer Stempelmarke erhoben werden. Diese Gebühr wurde beim Käufer bezahlt und beträgt etwa von 0,1% bis 2% vom Gesamtwert der Immobilie. Das hängt auch von der autonome Gemeinschaft, in derer das Immobilienobjekt ist.
Nun werden wir weiter zu den Zusatzkosten beim Immobilienkauf in Spanien gehen.
Die Notarkosten. Die Summe der Notarkosten hängt vom Immobilienwert und vom offiziell festgelegten Tarif des Notares ab. Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach bestimmtem Notar. Durchschnittlich belaufen sich die Notarkosten von 600 bis 1000 Euro auf.
Dann kommen die Grundbuchkosten. Das sind die Kosten, die man bezahlt um das Kaufhandelsvertrag ins Register im spanischen Grundbuch einzutragen. Diese Kosten übernimmt auch der Käufer. Die Summe von den Grundbuchkosten beträgt durchschnittlich von 300 bis 500 Euro (das hängt auch von der autonome Gemeinschaft, in derer das Immobilienobjekt ist).
Noch einen Ratschlag, zur Vermeidung potenziellen Hypotheken- oder Steuerschulden vom Vorbesitzer überprüfen Sie den Status Ihres Immobilienobjekts. Sie können diese Urkunde vom spanischen Grundbuch anfordern (das ist ein Grundbuchauszug und in Spanien nennt man dieser Auszug – „Nota Simple“). In diesem Auskunft finden Sie allen wichtigen Angaben über Ihres Grundstück, darunter auch über den voriger Eigentümer. Das kostet etwa 10 Euro.
Um das alles zusammenzufassen, lass uns noch einmal alle Zusatzkosten und Steuern, die Sie beim Immobilienkauf in Spanien bezahlen sollen, noch einmal wiederholen:
- Mehrwertsteuer (10% vom Gesamtwert Ihres Objektes);
- Stempelsteuer (von 0.1% bis 2% of vom Gesamtwert Ihres Objektes);
- Notarkosten (von 600 bis 1000 Euro);
- Grundbuchkoste (von 300 bis 500 Euro);
- und Grundbuchauszug über den Status Ihres Immobilienobjektes (etwa 10 Euro).
Also, das sind alle Steuern und Zusatzkosten, die Sie beim Immobilienkauf in Spanien bezahlen sollen. Gehen wir weiter – zu den Steuern und Zusatzkosten für die Immobilie auf dem Sekundärmarkt.
Wenn Sie Ihr Eigentum auf dem Sekundärmarkt kaufen wollen, sollen Sie die Steuer für Eigentumsübertragung berücksichtigen. Diese Steuer zahlt der Käufer. Sie beträgt von 6 bis 10% vom Gesamtwert des Immobillienobjektes (das hängt auch von der autonome Gemeinschaft, in derer das Immobilienobjekt ist). Man muss die Steuer im Laufe von einem Monat abführen, die Zahlungsbestätigung sollen Sie vorweisen um den Handel ins spanische Grundbuch einzutragen.
Dazu kommen auch Notarkosten und Grundbuchkosten, die wir schon behandelt haben, diese Steuer muss man beim Immobilienkauf auf dem Erstwohnungsmarkt zahlen.
Lass uns alle Steuern und Kosten bei dem Kauf auf dem Sekundärmarkt zusammenfassen:
- Steuer für Eigentumsübertragung (von 6 bis 10% vom Gesamtwert des Immobillienobjektes)
- Notarkosten (von 600 bis 1000 Euro);
- Grundbuchkoste (von 300 bis 500 Euro);
- und Grundbuchauszug über den Status Ihres Immobilienobjektes (etwa 10 Euro).
Also, die notariellen und Registrierungskosten, die wir schon erwähnt haben, bleiben bei dem Kauf der Neue-Immobilien unverändert.
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